In welchen Fällen profitieren unseren Kunden von Mehrwertsteuerbefreiung in der Schweiz?
Es gibt drei Fälle, in welchen unsere Kunden von der Mehrwertsteuer in der Schweiz befreit sind.
Kunden aus dem EU-Raum
Kunden aus dem EU Raum, wie beispielsweise Deutschland oder Österreich, bezahlen keine Mehrwertsteuer für Waren oder Dienstleistungen in der Schweiz. Mit Waren sind auch Softwarelizenzen, Subskriptionen und Schulungen gemeint.
Offene Schulungen
Die Schweiz hat eine besonders ausbildungsfreundliche Gesetzgebung. Offene Schulungen, d. h. öffentlich ausgeschriebene Schulungen oder Trainings, sind mehrwertsteuerbefreit. Das gilt für Schweizer und Kunden aus dem EU-Raum gleichermassen.
Internationale Organisationen
Internationale Organisationen, wie beispielsweise WHT, WTO oder UNO, sind mehrwertsteuerbefreit, sofern das Formular »Antrag auf Befreiung von der MwSt. für institutionelle Begünstigte« (Formular 1078_01 – Formular A/OI) unterschrieben vorliegt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/dienstleistungen/formulare-pdf.html#-719672167